Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Basler Fahrschule GmbH. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft.
Die ausbildenden Fahrlehrer von Basler Fahrschule GmbH sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung. Dies betrifft auch sämtliche externen Partner Fahrlehrer, welche im Auftragsverhältnis für Basler Fahrschule GmbH arbeiten und Dienste übernehmen. Basler Fahrschule GmbH unterstützt und beschäftigt teilweise Fahrlehrerpraktikanten, welche sich in der Ausbildung zum Fahrlehrer befinden. Diese begleiten die Kunden von Basler Fahrschule GmbH gelegentlich während Lernfahrten im Beisein des Fahrlehrers.
Eine Fahrlektion dauert 75 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS oder E-Mail abgemeldet werden. Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist Basler Fahrschule GmbH umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Allfällig verlorene Zeit geht zu Lasten des Kunden.
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Basler Fahrschule GmbH dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich Basler Fahrschule GmbH vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 100.– erhoben. (Ausnahme: Inhaber von einem Paket haben die Pauschale inbegriffen) Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion in BAR oder TWINT zu bezahlen. Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von Basler Fahrschule GmbH sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 20 an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Basler Fahrschule GmbH behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich Basler Fahrschule GmbH das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind. Basler Fahrschule GmbH kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Anmeldungen sind Online oder telefonisch möglich. Sie sind verbindlich und werden bei Nichteinhalten vollumfänglich verrechnet. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmende ein automatisches Bestätigungsmail (sofern Email Adresse eingegeben wurde). Sollte dies innerhalb von 15 Minuten nach der Anmeldung nicht eingetroffen sein (bitte Spam-Ordner durchsuchen), ist mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot folgende minimale bzw. maximale Anzahl Teilnehmende festgelegt:
Bei ungenügender Anzahl an Teilnehmenden ist Basler Fahrschule GmbH berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs von Basler Fahrschule GmbH umgebucht.
Abmeldungen bis 1 Woche (7 Tage) vor Kursbeginn sind kostenlos. Bei einer späteren Ab- oder Ummeldung verrechnen wir Fr. 50.00 als Umtriebsentschädigung. Bei Nichterscheinen verrechnen wir den vollen Kurspreis (Ausnahme bei Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis). Versäumte Kursteile (bspw. am Folgetag) können nicht nachgeholt werden. Es muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden.
Die Kursbestätigung für VKU und Motorradgrundkurse erfolgen elektronisch via SARI direkt an die Strassenverkehrsämter. Mit der elektronischen Übermittlung (bis spätestens 48h nach abgeschlossenem Kurs) gilt der Kurs als besucht und eine Prüfungsanmeldung ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Eine allfällige zusätzliche Kursbescheinigung für die Teilnehmenden kann auf Wunsch nach vollständigem Unterrichtsbesuch ausgestellt werden. Bei Motorradgrundkursen gibt es zudem nach erfolgreicher Absolvierung einen Stempel in den Lernfahrausweis, der die Kursteilnahme bestätigt. Quittungen können auf Wunsch ebenfalls per E-Mail ausgestellt werden.
Die Instruktoren behalten sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus dem Unterricht begründet (z.B. Kursgeld nicht bezahlt, Lernfahrausweis vergessen, Fahrunfähigkeit, Verspätung von mehr als 15 Minuten usw.) auszuschliessen. Bei einem Ausschluss wird das Unterrichtsgeld nicht rückerstattet.
Im Kursgeld sind der Kursbesuch und die Kursunterlagen (inkl. Lehrmittel) gemäss Kursausschreibung enthalten. Die Kurskosten sind im Voraus zu bezahlen oder spätestens bei Kursbeginn (Ausnahme: Inhaber von einem Standard oder Premium Paket Kurskosten inbegriffen) Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
Für alle von Basler Fahrschule GmbH organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen schliesst Basler Fahrschule GmbH jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmende ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Basler Fahrschule GmbH nicht haftbar gemacht werden.
Stand: 01.01.2025
Basler Fahrschule GmbH
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