12/12/2024

Bundesrat ermöglicht automatisiertes Fahren

Der Bundesrat hat beschlossen, das automatisierte Fahren in der Schweiz zu erlauben. Ab dem 1. März 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die drei Anwendungen ermöglichen.

  • Autobahnpiloten: Fahrerinnen und Fahrer dürfen auf Autobahnen die Kontrolle an einen Autobahnpiloten übergeben, müssen jedoch jederzeit bereit sein, die Steuerung wieder zu übernehmen.
  • Führerlose Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Fahrer können auf genehmigten Strecken eingesetzt werden, überwacht von einer Zentrale. Dies ist besonders für Gütertransport und Personenverkehr auf kurzen Strecken interessant.
  • Automatisiertes Parkieren: Fahrzeuge können autonom in speziell ausgewiesenen Parkhäusern oder Parkflächen parken.


Für die Zulassung solcher Fahrzeuge sind umfassende Sicherheitsnachweise erforderlich. Die Verordnung tritt zusammen mit den angepassten Gesetzesartikeln am 1. März 2025 in Kraft.