Der Bundesrat hat beschlossen, das automatisierte Fahren in der Schweiz zu erlauben. Ab dem 1. März 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die drei Anwendungen ermöglichen.
Für die Zulassung solcher Fahrzeuge sind umfassende Sicherheitsnachweise erforderlich. Die Verordnung tritt zusammen mit den angepassten Gesetzesartikeln am 1. März 2025 in Kraft.