27/12/2024

Welche Vorschriften ändern sich 2025 im Strassenverkehr?

Ab 2025 treten in der Schweiz mehrere bedeutende Änderungen im Strassenverkehr in Kraft, die vor allem das automatisierte Fahren, den Lärmschutz und den Langsamverkehr betreffen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, den Verkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.

Ab 1. Januar 2025:

Neue Lärmschutzvorschriften: Es wird ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm durch Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Bussgelder bis zu 10’000 Franken können verhängt werden. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten.

Erhöhung der Lärm-Ordnungsbussen: Ordnungsbussen für unnötiges Laufenlassen des Motors werden von 60 auf 80 Franken erhöht.

Motorräder: Neue Abgas- und Geräuschvorschriften für die Erstzulassung von Motorrädern, die ab Januar 2025 in die Schweiz importiert oder dort hergestellt werden.

Ab 1. März 2025:

Automatisiertes Fahren: Es wird erlaubt, Autobahnpiloten in Fahrzeugen auf Autobahnen zu nutzen, wobei Fahrer bereit bleiben müssen, das Fahrzeug jederzeit zu übernehmen. Führerlose Fahrzeuge dürfen auf genehmigten Strecken fahren und müssen von einem Operator überwacht werden. Auch automatisiertes Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrers wird möglich

Genehmigung für Automatisierungssysteme: Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen müssen eine Typengenehmigung erhalten, um im Verkehr zugelassen zu werden.

Ab 1. Juli 2025:

Fahrausbildung: Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Bestandteil der Führerausbildung, sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Prüfung.

Langsamverkehr: Die technischen Anforderungen für E-Bikes werden angepasst, insbesondere für schwere E-Bikes (bis 450 kg), die als Familienfahrzeuge und für den Güterverkehr genutzt werden können. Zudem werden spezifische Parkfelder für Lastenräder eingeführt und die Nutzung von Veloverkehrsflächen klarer geregelt.